Externer Strahlenschutzbeauftragter (§70 StrlSchG) – seit 2008 in Berlin
Online & vor Ort · bundesweit
Kurse, Unterweisungen und Fachkunde-Aktualisierung im Strahlenschutz
Praxisnahe, behördlich anerkannte Kurse für Personaldienstleister, Kliniken, Forschungseinrichtungen und
Industrie. Online im virtuellen Seminarraum oder vor Ort bei Ihnen –
mit Teilnahmebescheinigung und voller Dokumentation für die zuständige Strahlenschutzbehörde.
Auf einen Blick: Jährliche Strahlenschutz- oder Röntgenunterweisung
ab 18 €/Person, im Portal 24/7 sofort buchbar. Sonderpreis bei
bestehender SSB-Beauftragung. Ideal für überlassene Mitarbeiter und verteilte Teams.
Im Pfeiffer Strahlenschutz Portal können Mitarbeiter die jährliche Strahlenschutz- oder
Röntgenunterweisung rund um die Uhr buchen und unmittelbar absolvieren –
ideal für Personaldienstleister mit verteilten Teams, Schichtbetrieb und kurzfristigen Einsätzen.
Pfeiffer Strahlenschutz bietet drei Kurstypen an: die jährliche Unterweisung (Pflicht für
alle strahlenexponierten Personen), die Fachkunde-Aktualisierung für Strahlenschutzbeauftragte
und auf Anfrage Grundkurse zur Erlangung der Fachkunde.
Preisanzeige:
Sonderpreis, wenn ich gleichzeitig als SSB für Sie bestellt bin
Code U2i / U2e
Jährliche Strahlenschutz-Unterweisung
1823€/ Person
Praxisnahe, rechtssichere und dokumentierte jährliche Unterweisung gemäß StrlSchG für alle Personen,
die mit ionisierender Strahlung umgehen oder sich in Kontroll- bzw. Überwachungsbereichen aufhalten.
Spezielle jährliche Unterweisung für Personen mit Tätigkeiten an Röntgenanlagen oder
Störstrahlern gemäß Röntgenverordnung (RöV). Inhaltlich auf den Umgang mit
Röntgenstrahlung im klinischen, industriellen oder Forschungs-Umfeld zugeschnitten.
Dauer45–60 Minuten
FormatOnline oder vor Ort
FrequenzJährlich Pflicht
NachweisTeilnahmebescheinigung
✓Röntgenverordnung (RöV) & spezifische Regelungen
✓Strahlenphysikalische Grundlagen Röntgen
✓Sicherer Umgang mit Röntgenanlagen / Störstrahlern
Behördlich anerkannte Aktualisierung der Fachkunde zur Aufrechterhaltung der einmal
erworbenen Qualifikation als Strahlenschutzbeauftragter. Die Fachkunde muss regelmäßig (in der Regel
alle 5 Jahre) aktualisiert werden, sonst erlischt die Befähigung zur Tätigkeit als SSB.
ZielgruppeAktive SSB
FormatOnline oder vor Ort
VoraussetzungBestehende Fachkunde
NachweisAnerkennungsbescheinigung
✓Aktuelle Änderungen in StrlSchG, StrlSchV und RöV
✓Neue behördliche Vorgaben & Praxiserfahrungen
✓Auffrischung der fachkundespezifischen Inhalte
✓Behördlich anerkannter Nachweis für die Fachkunde-Verlängerung
Fundierte Basisqualifikation für Personen, die als Strahlenschutzbeauftragter tätig
werden wollen. Vermittelt Recht, Physik der Strahlung, praktische Anwendungen und führt zur Anerkennung
als Teil der Fachkunde nach §47/§51 StrlSchV.
ZielgruppeAngehende SSB
FormatVor Ort oder hybrid
DauerMehrtägig
NachweisAnerkannte Kursbescheinigung
Hinweis: Der Besuch eines Grundkurses allein reicht nicht zur Erlangung der Fachkunde –
zusätzlich sind eine geeignete Ausbildung und praktische Erfahrung erforderlich.
Mehr zu den Fachkunde-Voraussetzungen →
Wer muss an einer Strahlenschutz-Unterweisung teilnehmen?
Teilnahmepflichtig sind alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit ionisierender Strahlung
umgehen oder sich in Kontroll- bzw. Überwachungsbereichen aufhalten. Konkret betrifft das:
Personaldienstleister-Mitarbeiter, die nach §25 StrlSchG in fremden Anlagen tätig sind
Klinik- und Praxispersonal in Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie
Wissenschaftliche und technische Mitarbeiter an Forschungseinrichtungen
Industrie-Personal bei zerstörungsfreier Werkstoffprüfung, Materialanalyse und Lebensmittelbestrahlung
Servicetechniker und externe Wartungskräfte mit Zugang zu Strahlenanlagen
Strahlenschutzbeauftragte selbst (Aktualisierung der Fachkunde nach §47/§51 StrlSchV)
Formate
Online im Seminarraum oder vor Ort – beides möglich
Online im Portal – 24/7 sofort buchbar
Im Pfeiffer Strahlenschutz Portal (portal.pfeiffer-strahlenschutz.de) können
Mitarbeiter Kurse rund um die Uhr buchen und sofort starten – ohne Termin-Koordination.
Die Teilnahme wird interaktiv per Video, mit Live-Wissensabfragen und sofortiger Auswertung dokumentiert.
Jeder Teilnehmer erhält im Anschluss eine Bescheinigung als PDF. Behördlich anerkannt,
sofern der Unterweisende ein SSB mit Fachkunde ist (Voraussetzung erfüllt). Ideal für Personaldienstleister
mit verteilten Mitarbeitern, Schichtbetrieb und Außendienst-Teams.
Unterweisung vor Ort
Bei Bedarf führe ich die Unterweisung auch direkt bei Ihnen im Unternehmen durch. Vorteil: Inhalte können
auf Ihre konkreten Anlagen, Räume und Arbeitsabläufe zugeschnitten werden, und Mitarbeiter können
Rückfragen direkt am Arbeitsplatz klären.
Häufige Fragen
Antworten zu Kursen & Unterweisungen
Wie oft muss eine Strahlenschutz-Unterweisung wiederholt werden?
Die Strahlenschutz-Unterweisung muss gemäß StrlSchG mindestens einmal jährlich für alle
Personen wiederholt werden, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben. Die Unterweisung ist zu
dokumentieren und vom Strahlenschutzbeauftragten zu bestätigen. Pfeiffer Strahlenschutz bietet diese
Unterweisungen online im virtuellen Seminarraum oder vor Ort an.
Wird die Online-Unterweisung im Strahlenschutz anerkannt?
Ja, die Online-Unterweisung im virtuellen Seminarraum ist behördlich anerkannt, sofern
der Unterweisende ein Strahlenschutzbeauftragter mit anerkannter Fachkunde ist und die Teilnahme
dokumentiert wird. Pfeiffer Strahlenschutz erfüllt beide Voraussetzungen und stellt jeder teilnehmenden
Person eine Bescheinigung aus.
Was kostet eine Strahlenschutz-Unterweisung pro Person?
Die jährliche Strahlenschutz- oder Röntgenunterweisung kostet 18 € pro Person, wenn
Pfeiffer Strahlenschutz gleichzeitig als SSB für Sie bestellt ist (Code U2i/U3i). Ohne bestehende
SSB-Beauftragung liegen die Kosten bei 23 € pro Person (Code U2e/U3e). Dies gilt sowohl
für die Online- als auch für die Vor-Ort-Variante.
Wie lange dauert eine Strahlenschutz-Unterweisung?
Die jährliche Unterweisung dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten und umfasst die
wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, das betriebliche Strahlenschutzkonzept, Schutzmaßnahmen am
Arbeitsplatz, Verhalten in besonderen Situationen und eine Wissensüberprüfung. Grundkurse zur Erlangung
der Fachkunde dauern deutlich länger und sind nach Anwendungsgebiet unterschiedlich strukturiert.
Was ist der Unterschied zwischen Unterweisung, Grundkurs und Fachkunde-Aktualisierung?
Die Unterweisung ist die jährliche Pflichtschulung für alle strahlenexponierten Personen.
Der Grundkurs vermittelt die fachlichen Grundlagen zum Erwerb der Fachkunde im
Strahlenschutz nach §47/§51 StrlSchV und ist Voraussetzung für die Tätigkeit als SSB. Die
Fachkunde-Aktualisierung erhält die einmal erworbene Fachkunde durch regelmäßige
Auffrischung aufrecht.
Bekommen Teilnehmer eine Bescheinigung?
Ja, jede teilnehmende Person erhält eine Teilnahmebescheinigung mit Datum, Inhalt und
Unterschrift des Strahlenschutzbeauftragten. Die Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden und
wird im Strahlenschutzregister bzw. den betrieblichen Aufzeichnungen archiviert.
Wer muss an der Strahlenschutz-Unterweisung teilnehmen?
Teilnahmepflichtig sind alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit ionisierender
Strahlung umgehen oder sich in Kontroll- bzw. Überwachungsbereichen aufhalten. Das umfasst Mitarbeiter
in Kliniken, Forschung, Industrie, Servicekräfte sowie überlassene Mitarbeiter von Personaldienstleistern.
Sind die Kurse bundesweit verfügbar?
Ja, die Online-Kurse im Portal sind in allen 16 Bundesländern rund um die Uhr
verfügbar: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Online-Unterweisung ist bundesländer-unabhängig
anerkannt, solange der Unterweisende eine Fachkunde im Strahlenschutz besitzt. Vor-Ort-Schulungen
werden bundesweit nach Absprache durchgeführt.