Externer Strahlenschutzbeauftragter (§70 StrlSchG) – seit 2008 in Berlin
🏥 Kliniken, Krankenhäuser, MVZ, Reha-Zentren📅 Aktualisiert April 2026
Strahlenschutz für Kliniken
SSB-Mandat für Kliniken und Krankenhäuser – mit Berliner LAGetSi-Expertise und MPE-Koordination
Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie, interventionelle Kardiologie, OP-Durchleuchtung: Jede
Abteilung mit ionisierender Strahlung braucht nach § 70 StrlSchG mindestens einen
fachkundigen SSB – oft mehrere. Dazu die Medizinphysik-Experten-Pflicht nach
§ 14 StrlSchV. Ich strukturiere das Gesamtsystem, koordiniere Ihre fachkundigen Ärzte, halte die
Behördenkommunikation mit dem LAGetSi schlank und bereite Sie auf Begehungen vor.
DVT, Panorama-Röntgen, intraorale Aufnahmen. Eigene Richtlinie.
RL Zahnmedizin
Realität: In einem typischen Berliner Akuthaus (300+ Betten) sind meist
6–10 SSB bestellt, plus Medizinphysik-Experten. Die Koordination zwischen den
Bereichen, die Harmonisierung der Dokumentation und die einheitliche Behördenkommunikation ist ein
eigenes Arbeitsfeld – genau dort setze ich an.
Rechtliches Setup
SSV, SSB und Medizinphysik-Experte – die drei Rollen
Das StrlSchG-System kennt drei zentrale Rollen, die in Kliniken oft durcheinandergeworfen werden:
Rolle
Wer
Rechtsgrundlage
Delegierbar?
SSV Strahlenschutzverantwortlicher
Geschäftsführung des Klinikträgers
§ 69 StrlSchG
Nein (nur Ausführung an SSB)
SSB Strahlenschutzbeauftragter
Fachkundiger Arzt (meist Chefarzt/Oberarzt)
§ 70 StrlSchG
Bestellung pflicht, extern möglich
MPE Medizinphysik-Experte
Masterabschluss med. Physik oder gleichwertig
§ 14 StrlSchV, § 5 Abs. 24 StrlSchG
Eigene Person oder Dienstleistungsvertrag
Wichtig zu verstehen: Der SSB muss in der Medizin ein fachkundiger Arzt sein – dort kann
ich als Nicht-Arzt Sie nicht ersetzen. Aber die koordinierende, strukturierende und administrative
Rolle rund um die SSB – also Behördenkommunikation, Fristenmanagement, Dokumentation,
Begehungsvorbereitung, Abgrenzungsverträge mit MPE-Dienstleistern, Meldekonzept nach § 90 – das ist mein
Kerngeschäft.
Seit 01.01.2023 verpflichtend
Die MPE-Pflicht nach § 14 StrlSchV
Mit Ablauf der Übergangsfristen gilt seit 1. Januar 2023: CT, Herzkatheterlabore, Angiografieanlagen
und Interventions-Durchleuchtungen mit erheblicher Exposition müssen von Medizinphysik-Experten
mit nachweisbarem Stellenschlüssel betreut werden.
Wann ist ein MPE zwingend erforderlich?
Strahlentherapie (immer, jede Anwendung)
CT-Anwendungen (auch Standard-CT)
Nuklearmedizinische Therapien
Interventionelle Radiologie und Kardiologie mit Durchleuchtung
3D-Bildgebung mit niedrigem Röntgenkontrast (z. B. Cone-Beam-CT)
Was bedeutet „verfügbar"?
Der MPE muss nicht permanent anwesend sein – aber auf Anforderung innerhalb von 24 Stunden
vor Ort verfügbar. Richtwert aus der BMUV-Richtlinie für mittelgroße Einrichtungen:
ca. 50 Stunden pro Jahr, davon etwa 50% vor Ort. Die genaue Stundenzahl hängt von
Ausstattung und Verfahren ab und ist im Dienstleistungsvertrag zu regeln.
MPE-Dienstleister koordinieren – wir übernehmen das
Wenn Sie keinen eigenen MPE angestellt haben, brauchen Sie einen Dienstleistungsvertrag
mit einem externen MPE. Ich helfe bei Auswahl, Verhandlung und kontinuierlicher Abstimmung zwischen MPE,
SSB und Behörde – als „Schnittstellen-Manager" zwischen allen Beteiligten.
Ihre Pflichten
Was die Klinikgeschäftsführung als SSV leisten muss
Pflichten-Checkliste
Schriftliche Bestellung der erforderlichen Anzahl SSB pro Fachbereich (§ 70 StrlSchG)
Sicherstellung der Fachkunde-Aktualisierung alle 5 Jahre (§ 48 StrlSchV)
MPE-Verfügbarkeit nach § 14 StrlSchV dokumentieren (Arbeitsvertrag oder Dienstleistungsvertrag)
Anzeige aller Röntgeneinrichtungen beim LAGetSi (§ 19 StrlSchG)
Sachverständigenprüfung aller Geräte alle 5 Jahre (§ 88 StrlSchV)
Erstellung und Pflege der Strahlenschutzanweisung (§ 45 StrlSchV)
Meldekonzept für § 90 StrlSchG (Dosisüberschreitungen an BfS)
Personendosimetrie für alle Kat. A/B-Beschäftigten (§ 66 StrlSchV)
Jährliche Vorsorgeuntersuchung für Kat. A (§ 77 StrlSchV)
Jährliche Strahlenschutz-Unterweisung des Personals
Dokumentation von Indikationen, Dosis, Referenzwerten je Patient
Die Gesamtverantwortung bleibt bei der Geschäftsführung (§ 69 StrlSchG). Aber die
operative Umsetzung all dieser Pflichten können Sie über ein strukturiertes Mandat an uns und Ihre
fachkundigen Ärzte delegieren. Das entlastet die Leitungsebene und schafft klare
Verantwortungsstrukturen.
Standort-Vorteil
Berlin-Spezial: LAGetSi und der lokale Klinikmarkt
🏛️ LAGetSi – Ihre Berliner Aufsichtsbehörde
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin ist
für alle Berliner Kliniken zuständig. Zuständigkeiten:
Anzeigen von Röntgeneinrichtungen nach § 19 StrlSchG
Bestellungsanzeigen von SSB nach § 70 StrlSchG
Gewerbeaufsichts-Begehungen und Revisionen
Fachkunde-Anerkennungen im technischen Bereich
Umgang mit Meldepflichten und besonderen Vorkommnissen
Als Berliner Dienstleister bin ich mit den Abläufen im LAGetSi vertraut – das verkürzt
Bearbeitungszeiten und vermeidet Rückfragen. In Brandenburg ist das LAVG
(Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit) zuständig.
Typische Klinikstrukturen im Berliner Markt
Der Berliner Klinikmarkt ist sehr strukturiert. In jeder Kategorie gelten andere Schwerpunkte für das
Strahlenschutz-Mandat:
Universitätsmedizin (Charité): sehr komplex, hohe Zahl SSB, eigene MPE-Abteilung, Forschungsanträge
Private Klinikketten (Helios, Sana, Asklepios): konzerninterne Vorgaben, aber lokale Behördenkommunikation
MVZ und Fachkliniken: kleinere Struktur, SSB oft Chefarzt, hoher Entlastungsbedarf durch externe Koordination
Reha-Zentren: häufig nur Röntgendiagnostik, überschaubar, aber oft ohne dedizierte SSB-Struktur
Besonders für kleinere Häuser und MVZ in Berlin und Brandenburg lohnt sich die externe
Koordination – Sie bekommen das Expertisewissen einer großen Abteilung, ohne eine aufbauen zu müssen.
Leistungsumfang
Was im Klinik-Mandat enthalten ist
Strukturierung und Koordination
Bestandsaufnahme aller strahlenschutzrelevanten Bereiche
Erstellung einer einheitlichen Strahlenschutzanweisung nach § 45 StrlSchV
Abstimmung mit den fachkundigen Ärzten Ihrer Bereiche
Koordination mit MPE-Dienstleistern (Dienstleistungsvertrag, Stundenplan, Vor-Ort-Präsenz)
Verwaltung aller Anzeigen und Bestellungen beim LAGetSi
Laufende Compliance
Fristenmanagement: Fachkunde-Aktualisierungen, Sachverständigenprüfungen nach § 88 StrlSchV
Vorbereitung auf und Begleitung bei Gewerbeaufsichts-Begehungen
Meldekonzept nach § 90 StrlSchG inkl. Umgang mit besonderen Vorkommnissen
Jährliche Strahlenschutz-Unterweisung des Personals (on-site oder digital)
Dokumentations-Audits für Indikation, Dosis, Referenzwerte
Dosimetrie-Logistik
OSL-Dosimeter für Kat. A/B-Personal
Monatlicher Versand, Auswertung, Reporting
Alarmierung bei Grenzwert-Annäherung
Schwangerschaftsregelung mit individueller Risikobewertung
Wie viele Strahlenschutzbeauftragte braucht eine Klinik?
Das StrlSchG nennt keine konkrete Mindestzahl. § 70 verlangt die „erforderliche Anzahl" – in der Praxis oft einen SSB pro Fachbereich (Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie, ggf. Kardiologie, Chirurgie). Ein einzelner SSB kann mehrere Bereiche abdecken, wenn die Fachkunde passt und die räumliche Nähe eine zeitnahe Vor-Ort-Präsenz ermöglicht.
Was ist der Unterschied zwischen SSB und Medizinphysik-Experte (MPE)?
Der SSB ist der klassische Strahlenschutzbeauftragte nach § 70 StrlSchG – meist ein fachkundiger Arzt. Der MPE ist nach § 14 StrlSchV zusätzlich erforderlich für Patientendosimetrie, komplexe Verfahren und Qualitätssicherung. Seit 01.01.2023 müssen alle CT, Herzkatheterlabore und Angiografieanlagen von MPEs mit nachweisbarem Stellenschlüssel betreut werden.
Kann ein externer SSB für eine Klinik tätig werden?
Ja, aber mit Einschränkung: Der SSB in der Medizin muss in der Regel ein fachkundiger Arzt sein. Für Kliniken übernehme ich die koordinierende, strukturierende und administrative Rolle – von Behördenkommunikation über Begehungsvorbereitung bis zum Abgrenzungsvertrag mit externen MPE-Dienstleistern. Bei Bedarf kooperiere ich mit approbierten Fachärzten.
Welche Behörde ist in Berlin zuständig?
In Berlin ist das LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) zuständig. Alle Anzeigen nach § 19 StrlSchG, Bestellungen von SSB und Kommunikation zu Gewerbeaufsichtsfragen laufen dort. In Brandenburg ist es das LAVG.
Was passiert bei Meldepflichten nach § 90 StrlSchG?
Seit dem neuen StrlSchG müssen erhebliche Dosisüberschreitungen und meldepflichtige Vorkommnisse an das Bundesamt für Strahlenschutz gemeldet werden. Die Dokumentation und Meldung sind vom SSB zu übernehmen. Wir entwickeln für Sie ein Meldekonzept und unterstützen im akuten Fall.
Wie läuft eine Gewerbeaufsichts-Begehung ab?
Das LAGetSi führt risikoorientierte Revisionen durch. Geprüft werden: Genehmigungsunterlagen, Sachverständigenprüfungen nach § 88 StrlSchV, Fachkunde-Aktualisierungen, Dosimetrie-Akten, Strahlenschutzanweisung nach § 45 StrlSchV, Meldekonzept. Wir bereiten Ihre Klinik vor – proaktiv, nicht reaktiv.
Gilt der Kündigungsschutz des § 70 auch für interne SSB-Ärzte in Kliniken?
Ja. Ein zum SSB bestellter angestellter Arzt unterliegt dem besonderen Kündigungsschutz nach § 70 StrlSchG – auch 1 Jahr nach Beendigung der SSB-Tätigkeit. Das ist für Kliniken bei Chefarzt-Wechseln oder Reorganisationen relevant. Ein externer SSB umgeht diese arbeitsrechtliche Bindung.
Bereit für eine strukturierte Klinik-Compliance?
Erstgespräch ist kostenfrei. Sie sprechen direkt mit Jens Pfeiffer – kein Call-Center, kein Großvertrieb.
Als Berliner Strahlenschutz-Experte kenne ich die lokalen Behörden und Klinikstrukturen.