Externer Strahlenschutzbeauftragter (§70 StrlSchG) – seit 2008 in Berlin
🏭 Spezial für Personaldienstleister & Fremdfirmen📅 Aktualisiert April 2026
§ 25 StrlSchG
Strahlenschutz für Personaldienstleister: § 25-Genehmigung, S5-Fachkunde, Strahlenpass – alles aus einer Hand
Sie entsenden Personal in fremde kerntechnische Anlagen, Beschleunigeranlagen, Isotopenlabore oder
strahlenexponierte Betriebe? Dann brauchen Sie eine Genehmigung nach § 25 StrlSchG, einen
SSB mit Fachkunde S5, einen Abgrenzungsvertrag pro Einsatzort, und für
jede Bezugsperson einen geführten Strahlenpass. Ich übernehme das komplett – inklusive
amtlicher Dosimetrie über behördliche Messstellen.
Wenn Sie eines der folgenden Geschäftsmodelle führen, sind Sie hier richtig:
⚛️KKW-Rückbau-DienstleisterEinsatz in stillgelegten Anlagen, Konditionierung, Dekontamination
🔧Industrie-ServiceWartung, Instandhaltung, ZfP in Beschleuniger- und Forschungsanlagen
👷ZeitarbeitsfirmenArbeitnehmerüberlassung an strahlenexponierte Betriebe
🏗️WerkvertragsfirmenRohrleitungsbau, Schweißarbeiten, Isolierungen in fremden Anlagen
🔬Mess- und PrüfdiensteZfP-Unternehmen, Gammagraphie, Durchstrahlungsprüfung
🏛️ForschungseinrichtungenUniversitäten, Institute mit Personal an BESSY, DESY, GSI
Kernfrage: Könnte das Personal bei einem Einsatz mehr als 1 mSv effektive Dosis
pro Kalenderjahr erhalten? Wenn ja – oder wenn das nicht sicher ausgeschlossen werden kann – sind
Sie nach § 25 StrlSchG genehmigungspflichtig. Die Pflicht gilt unabhängig von der vertraglichen
Konstellation (AÜ, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag).
Rechtliches Setup
SSV, SSB und Bezugsperson – die Rollen im § 25-System
Die Konstellation bei der Beschäftigung in fremden Anlagen ist komplex, weil zwei Betriebe zusammenarbeiten:
Ihr entsendender Betrieb und der Betreiber der Anlage. Klare Rollenverteilung verhindert Doppelzuständigkeit
und Strahlenschutz-Lücken.
Ihre Rolle als Entsender
Strahlenschutzverantwortlicher (SSV)
Das ist typischerweise die Geschäftsführung Ihres Unternehmens (bei GmbH der Geschäftsführer). Die
SSV-Stellung ist nicht delegierbar. Delegierbar sind aber die operativen Pflichten an
einen Strahlenschutzbeauftragten.
Bei uns oder bei Ihnen
Strahlenschutzbeauftragter (SSB) mit S5-Fachkunde
Muss die Fachkunde der Gruppe S5 besitzen („Beschäftigung in fremden Anlagen"). Übernimmt
Organisation des Strahlenschutzes, Dosimetrie, Strahlenpass-Pflege, arbeitsmedizinische Vorsorge und
Behördenkommunikation. Als externer SSB bringe ich die S5-Fachkunde mit.
Ihre eingesetzten Mitarbeiter
Bezugsperson
Jede Person, die in fremden strahlenexponierten Anlagen unter Ihrer Aufsicht arbeitet, ist eine
„Bezugsperson". Für jede Bezugsperson sind Strahlenpass, Dosimetrie
und je nach Kategorie arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich.
Der Einsatzort
Betreiber der fremden Anlage
Kernkraftwerk, Labor, Beschleunigeranlage oder ähnliche Einrichtung. Hat eigene SSV/SSB-Struktur und
verantwortet den anlagenbezogenen Strahlenschutz. Wird im Abgrenzungsvertrag klar von
unseren Pflichten abgegrenzt.
Checkliste
Ihre Pflichten als Entsender im Überblick
Diese Pflichten treffen Sie als § 25-Genehmigungsinhaber. Die meisten davon delegieren Sie per SSB-Mandat
an uns:
Was Sie als Entsender erfüllen müssen
Erlangung der Genehmigung nach § 25 StrlSchG vor der ersten Entsendung
Bestellung eines SSB mit Fachkunde Gruppe S5
Abschluss eines Abgrenzungsvertrags pro Einsatzort
Registrierung eines Strahlenpasses für jede Bezugsperson (§ 68 StrlSchV)
Amtliche Personendosimetrie bei einer behördlich bestimmten Messstelle (§ 66 StrlSchV)
Eintragung der amtlichen Dosis in den Strahlenpass durch Ihren SSB
Arbeitsmedizinische Vorsorge für Bezugspersonen Kat. A (§ 71 StrlSchV)
Unterweisung der Bezugspersonen vor erstmaliger Beschäftigung
Jährliche Wiederholungsunterweisung
Überwachung der Jahresdosen und Dosiskategorien
Verlängerung der Genehmigung vor Ablauf der 5 Jahre
Vorteil externer SSB: Sie brauchen keine eigene Person mit Fachkunde S5 im Haus. Keine
Ausbildungs- und Aktualisierungskosten, keine Personenbindung, keine Vertretungsprobleme bei Krankheit
oder Kündigung.
Antragsverfahren
Vom Antrag zur Genehmigung – in 5 Schritten
Antragsvorbereitung
Erfassung aller Unterlagen nach Anlage 2 Teil E StrlSchG: SSV, SSB, Organigramm, Strahlenschutzanweisung, Abgrenzungsverträge.
Woche 1–2
Einreichung bei Landesbehörde
Zuständig ist die Landesbehörde am Sitz Ihres Unternehmens: in Bayern das LfU, in NRW die Bezirksregierung (Dezernat 55), in BaWü die Regierungspräsidien.
Woche 2–3
Behördenprüfung
Die Behörde prüft SSB-Fachkunde, SSV-Zuverlässigkeit, Organisation und Abgrenzungsverträge. Ggf. Rückfragen – wir beantworten sie für Sie.
Woche 4–10
Genehmigungserteilung
Gebühr im Regelfall ca. 450 €. Genehmigung gilt 5 Jahre bundesweit. Sie können ab Zustellung legal in fremden Anlagen einsetzen.
Woche 10–12
Laufende Pflege & Verlängerung
Änderungen (Adresse, Geschäftsführer, SSB) sind anzuzeigen. Folgeantrag rechtzeitig vor Ablauf stellen, damit nahtlos eine neue Genehmigung erteilt wird.
laufend + alle 5 Jahre
Praxis-Tipp: Behörden sind in den Wintermonaten oft schneller, weil dann weniger
Anträge eingehen. Im März und September verlängern sich die Bearbeitungszeiten typischerweise. Wir
berücksichtigen das bei der Terminplanung.
Jeder Einsatzort braucht einen eigenen Abgrenzungsvertrag zwischen dem SSB Ihres entsendenden
Betriebs und dem SSB der fremden Anlage. Er regelt, wer welche Strahlenschutzpflicht übernimmt – damit weder
Doppelzuständigkeiten noch Lücken entstehen. Eine Genehmigungsauflage, keine
Komplett-Freistellung.
Was in den Abgrenzungsvertrag gehört
Anlagenbezogener Strahlenschutz übernimmt der Betreiber der fremden Anlage – Kontrollbereichs-Zugang, Strahlenschutzanweisung, Störfälle
Nicht-anlagenbezogener Strahlenschutz übernimmt Ihr SSB – Dosimetrie, Strahlenpass, arbeitsmedizinische Vorsorge, Fachkunde Ihrer Bezugspersonen
Unterweisungspflichten: Allgemeine Unterweisung durch Sie, anlagenspezifische Unterweisung durch den Betreiber
Dosimetrie: Amtliche Dosis durch Sie, nichtamtliche Dosis (Elektronik-Dosimeter vor Ort) durch den Betreiber
Notfall- und Störfallregelungen: Meldewege, Verantwortlichkeiten
Wir haben Mustervorlagen für die gängigen deutschen Kernkraftwerks-Standorte,
Beschleunigeranlagen (DESY, BESSY, GSI, FAIR) und Isotopenlabore. Das spart Verhandlungsrunden. Wir stimmen
den Vertrag mit dem SSB der jeweiligen Anlage ab und betreuen ihn über die gesamte Laufzeit.
Pflicht pro Bezugsperson
Strahlenpass und Dosimetrie – das Herzstück Ihres Compliance-Systems
Strahlenpass nach § 68 StrlSchV
Jede Bezugsperson, die in fremden Strahlenschutzbereichen arbeitet, braucht einen registrierten
Strahlenpass. Der Pass ist persönliches Eigentum der Person und muss bei Ausscheiden aus Ihrem
Unternehmen der Person ausgehändigt werden.
Registrierung bei der zuständigen Landesbehörde
SSR-Nummer (Strahlenpass-Nummer) als bundesweite Eindeutigkeits-Kennung
Vollständig geführt – keine Lücken in den Dosiseinträgen
Vorlage beim Betreiber der fremden Anlage vor Zutritt zum Kontrollbereich
🎫 Strahlenpässe einzeln bestellen oder im Paket
Sie brauchen Strahlenpässe für neue Bezugspersonen? Wir haben eine eigene Bestellstrecke mit transparenten Preisen. Einzelpass oder Großmengen-Rabatte möglich.
Die Dosis jedes Trägers setzt sich aus zwei Komponenten zusammen – jede wird von einer anderen Seite
dokumentiert:
Dosis-Art
Was
Wer trägt ein
Amtliche Dosis
Personendosimeter (OSL/Film) einer behördlich bestimmten Messstelle, Monatsauswertung
Ihr SSB (Entsender)
Nichtamtliche Dosis
Elektronik-Dosimeter vor Ort, Tages- oder Einsatzauswertung
SSB der fremden Anlage
Arbeitsmed. Untersuchung
Erstuntersuchung und jährliche Folgeuntersuchung für Kat. A
Ermächtigter Arzt
Wir übernehmen die Organisation der amtlichen Dosimetrie über unser bestehendes Messstellen-Netzwerk,
verwalten die Dosimeter-Akte, tragen die Monatswerte in den Strahlenpass ein und alarmieren Sie rechtzeitig
vor Erreichen von Kategorie-Grenzen.
Rechtlicher Rahmen
Die wichtigsten Paragraphen im Überblick
Das § 25-System ist über mehrere Vorschriften verteilt. Hier die zentralen Normen, auf die Sie stoßen werden:
Was im Komplett-Paket für Personaldienstleister enthalten ist
Genehmigungsantrag nach § 25 StrlSchG
Komplette Erstellung der Antragsunterlagen, Einreichung, Rückfragen-Management mit der Behörde.
Externer SSB mit S5-Fachkunde
Bestellung als SSB Ihres Unternehmens. Kein S5-Mitarbeiter im Haus nötig.
Abgrenzungsverträge
Erstellung und Verhandlung für jeden Einsatzort. Mustervorlagen für die gängigen Anlagen.
Strahlenpass-Registrierung
Für jede Bezugsperson. SSR-Nummer, Pflege, Übergabe bei Ausscheiden.
Amtliche Dosimetrie
OSL-Dosimeter einer behördlich bestimmten Messstelle, monatliche Auswertung, Eintragung in den Strahlenpass.
Unterweisungen
Erstunterweisung vor Beschäftigung und jährliche Wiederholung. Teilnahmenachweise.
Arbeitsmed. Koordination
Abstimmung mit ermächtigten Ärzten für Kategorie-A-Personen. Terminplanung.
Genehmigungs-Verlängerung
Rechtzeitiger Folgeantrag, damit nahtlos eine Anschlussgenehmigung vorliegt.
Preisgestaltung: Abhängig von Anzahl der Bezugspersonen, Einsatzorte und Genehmigungsumfang.
Eine Erstberatung mit Bestandsaufnahme ist kostenfrei. Detaillierte Preismodelle erarbeiten
wir im Erstgespräch.
Brauche ich als Personaldienstleister eine Genehmigung nach § 25 StrlSchG?
Ja, wenn Ihre Bezugspersonen in fremden kerntechnischen Anlagen, Beschleunigeranlagen oder Einrichtungen mit radioaktiven Stoffen eingesetzt werden und dies zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 mSv/Jahr führen kann. Das gilt ausdrücklich auch für Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag – unabhängig von der konkreten Arbeit direkt an der Anlage.
Welche Fachkunde muss mein SSB haben?
Der Strahlenschutzbeauftragte des entsendenden Betriebs benötigt die Fachkunde im Strahlenschutz der Gruppe S5 gemäß Fachkunde-Richtlinie Technik. Als externer SSB bringe ich die S5-Fachkunde mit und übernehme die komplette Organisation des Strahlenschutzes für Ihre Entsendung.
Was ist ein Abgrenzungsvertrag und wer stellt ihn aus?
Der Abgrenzungsvertrag regelt die Zuständigkeiten zwischen dem SSB des entsendenden Betriebs (Ihnen) und dem SSB der fremden Anlage. Er verhindert Doppelzuständigkeiten und Lücken im Strahlenschutz. Muss vor Beginn der Beschäftigung schriftlich abgeschlossen werden. Wir erstellen und verhandeln die Verträge für Sie.
Was kostet eine § 25-Genehmigung bei der Behörde?
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach Aufwand. Für einen Regelfall mit einem SSV, einem SSB und vollständigen Unterlagen liegt sie bei etwa 450 €. Die Genehmigung wird auf 5 Jahre befristet und gilt bundesweit. Unsere Honorar-Leistung für die Antragserstellung ist zusätzlich zu kalkulieren.
Brauche ich für jede Bezugsperson einen eigenen Strahlenpass?
Ja. Nach § 68 StrlSchV muss jede Bezugsperson, die in fremden Strahlenschutzbereichen tätig ist, einen registrierten und vollständig geführten Strahlenpass besitzen. Der Pass ist persönliches Eigentum der Person und muss bei Ausscheiden ausgehändigt werden. Wir übernehmen die Registrierung und Pflege.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und nichtamtlicher Dosis?
Die amtliche Dosis (Personendosimeter einer behördlich bestimmten Messstelle) wird vom SSB des entsendenden Betriebs in den Strahlenpass eingetragen. Die nichtamtliche Dosis (Elektronik-Dosimeter vor Ort) wird vom SSB der fremden Anlage eingetragen. Beide ergänzen sich zur vollständigen Expositionsbilanz.
Gilt die Genehmigung auch für Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge?
Ja, ausdrücklich. Die Pflicht zur Genehmigung ist unabhängig von der vertraglichen Konstellation. Auch reine Zeitarbeit-Firmen benötigen eine § 25-Genehmigung, wenn ihr Personal in fremden strahlenexponierten Anlagen eingesetzt wird – selbst wenn die Beschäftigten nicht direkt an der Anlage arbeiten, aber erhöhte Dosen möglich sind.
Muss ich arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen organisieren?
Für Bezugspersonen der Kategorie A (effektive Dosis über 6 mSv/Jahr möglich) ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung vor der ersten Beschäftigung und dann jährlich Pflicht (§ 71 StrlSchV). Die Organisation gehört zu den Aufgaben des SSB des entsendenden Betriebs. Wir stimmen uns mit ermächtigten Ärzten ab.
Was passiert, wenn die § 25-Genehmigung abläuft?
Die Genehmigung ist auf 5 Jahre befristet. Der Folgeantrag muss rechtzeitig gestellt werden, damit nahtlos eine Anschlussgenehmigung erteilt werden kann. Wir behalten Ihre Fristen im Blick und kümmern uns um die Verlängerung – ohne Unterbrechung Ihres operativen Geschäfts.
Bereit für eine klare, rechtssichere § 25-Struktur?
Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Sie sprechen direkt mit Jens Pfeiffer – kein Call-Center.
25 Jahre Praxis aus KKW Stade, BESSY, Olkiluoto OL3, Flamanville, MTU. Ich weiß, wovon ich rede.