🔬 Spezial: Radon am Arbeitsplatz 📅 Aktualisiert April 2026 📖 6 Min. Lesezeit
Strahlenschutz für Arbeitgeber

Radon am Arbeitsplatz: Sind Sie 2026 messpflichtig – und was kostet die Lösung?

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zu Radon-Messungen in Vorsorgegebieten und in 12 definierten Branchen. Referenzwert: 300 Becquerel pro Kubikmeter. Bei Überschreitung greifen Schutzpflichten – im Extremfall voller beruflicher Strahlenschutz mit Dosimetrie und arbeitsmedizinischer Vorsorge.

2.800 Tote/JahrRadon nach Rauchen Lungenkrebs-Ursache Nr. 2
300 Bq/m³Referenzwert nach § 126 StrlSchG
12 Monatevorgeschriebene Messdauer
Bis 50.000 €Bußgeld bei Versäumnis
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Übergangsfristen laufen ab

Die 18-Monats-Umsetzungsfrist nach Festlegung von Vorsorgegebieten läuft in vielen Bundesländern 2026 ab. Wer noch nicht gemessen hat, muss jetzt handeln – die Behörden ziehen die Schraube an.

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Bin ich als Arbeitgeber radon-messpflichtig?

Drei klare Kriterien aus § 127 StrlSchG. Wenn auch nur eines auf Sie zutrifft, sind Sie messpflichtig:

Kriterien für die Radon-Messpflicht

1
Lage in einem Radon-Vorsorgegebiet

Ihr Arbeitsplatz liegt im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes innerhalb eines von der Landesbehörde ausgewiesenen Vorsorgegebiets. Die Karten werden laufend aktualisiert.

2
Tätigkeit in einem Radon-Arbeitsfeld

Ihr Betrieb fällt in eine der 12 in Anlage 8 StrlSchG aufgelisteten Branchen – etwa Wasserwerke, Bergwerke, Schauhöhlen, Heilbäder. Pflicht gilt unabhängig vom Standort.

3
Behördliche Anordnung im Einzelfall

Die zuständige Landesbehörde kann eine Messung anordnen, wenn Anhaltspunkte für erhöhte Konzentrationen vorliegen – auch außerhalb von Vorsorgegebieten.

Tipp: Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz freiwillige Messungen. Erhöhte Werte können auch außerhalb von Vorsorgegebieten auftreten – nur eine Messung schafft Klarheit.

Geographie

Was sind Radon-Vorsorgegebiete?

Nach § 121 StrlSchG mussten die Bundesländer bis Ende 2020 Gebiete ausweisen, in denen in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden der Referenzwert von 300 Bq/m³ überschritten wird. Diese Gebiete sind die Radon-Vorsorgegebiete.

Bundesländer mit ausgewiesenen Vorsorgegebieten

Die folgenden Bundesländer haben Vorsorgegebiete bekanntgegeben (Stand: regelmäßig erweitert):

🏞️ Sachsen Erzgebirge, Vogtland
⛰️ Bayern Bayerischer Wald, Fichtelgebirge
🌲 Thüringen Thüringer Wald, Schiefergebirge
🏔️ Baden-Württemberg Schwarzwald, Schwäbische Alb

Auch Sachsen-Anhalt, Hessen und Niedersachsen haben einzelne Vorsorgegebiete ausgewiesen. In Berlin und Brandenburg bestehen aktuell keine flächendeckenden Vorsorgegebiete – die Anlage-8-Pflicht gilt aber weiterhin. Die Karten werden laufend aktualisiert: Was heute kein Vorsorgegebiet ist, kann es in Kürze werden, wenn neue Messdaten erhöhte Werte zeigen.

Praktische Konsequenz: Wenn Sie Standorte in mehreren Bundesländern betreiben, müssen Sie für jeden einzeln prüfen. Wir übernehmen diese Prüfung im Erstgespräch.

Anlage 8 StrlSchG

12 Branchen mit bundesweiter Messpflicht

Unabhängig vom Standort sind diese Branchen messpflichtig, weil dort prozessbedingt erhöhte Radon-Konzentrationen auftreten können:

💧 Wasserwerke Wassergewinnung & -aufbereitung
🍺 Brauereien Brunnenwasser-Verarbeitung
⛏️ Untertägige Bergwerke Aktiv und stillgelegt
🕳️ Schauhöhlen Inkl. Besucherbergwerke
♨️ Radon-Heilbäder Bad Kreuznach, Bad Brambach u. a.
🌡️ Heilstollen Therapieanlagen
🚇 Schächte & Tunnel Bauwerks-Untergrund
🏛️ Wasserwerks-Anlagen Verteilung & Speicherung

Die vollständige Liste finden Sie in Anlage 8 StrlSchG. Wenn Ihre Branche gelistet ist, gilt die Messpflicht bundesweit – auch in Norddeutschland, Berlin oder Hamburg, wo keine Vorsorgegebiete ausgewiesen sind.

Verfahrensablauf

Das 4-Stufen-Konzept – wie Radon-Schutz im Gesetz funktioniert

Das Strahlenschutzgesetz nutzt ein gestuftes Verfahren: Aufwand und Pflichten skalieren mit dem tatsächlichen Risiko. So vermeiden Sie überflüssige Maßnahmen und konzentrieren Ressourcen dort, wo es wirklich nötig ist.

Messung der Radon-Konzentration

12-Monats-Messung mit Exposimetern einer vom BfS anerkannten Stelle. Pflicht für Erd- und Kellergeschosse in Vorsorgegebieten und alle Anlage-8-Arbeitsplätze.

§ 127 StrlSchG · § 155 StrlSchV

Maßnahmen zur Senkung

Wenn der Referenzwert von 300 Bq/m³ überschritten wird: unverzügliche Reduzierungsmaßnahmen. Lüftung, Abdichtung, Absaugung – abhängig von der baulichen Situation.

§ 128 StrlSchG

Anmeldung bei Behörde

Wenn Maßnahmen den Referenzwert nicht unterschreiten: Anmeldung des Arbeitsplatzes bei der zuständigen Landesbehörde. Dosisabschätzung für alle Beschäftigten innerhalb von 6 Monaten.

§§ 129, 130 StrlSchG

Beruflicher Strahlenschutz

Bei effektiver Jahresdosis > 6 mSv: voller beruflicher Strahlenschutz mit Personendosimetrie, arbeitsmedizinischer Vorsorge und Strahlenschutzbeauftragten – unser Kerngeschäft.

§ 131 StrlSchG · §§ 157, 158 StrlSchV

Wichtig: Die meisten Arbeitsplätze bleiben in Stufe 1 oder 2 stehen – mit überschaubarem Aufwand. Aber: Sie wissen erst nach der Messung, wo Sie stehen. Ohne Messung keine Sicherheit, ohne Sicherheit keine Befreiung von der Behördenkommunikation.

Rechtlicher Rahmen

Die wichtigsten Paragraphen im Überblick

Der gesamte Radon-Arbeitsschutz ruht auf den §§ 121–132 StrlSchG sowie ergänzenden Regelungen der Strahlenschutzverordnung:

  • § 121Festlegung von Radon-Vorsorgegebieten durch die Landesbehörden
  • § 126Referenzwert 300 Bq/m³ für die Radon-222-Aktivitätskonzentration
  • § 127Mess­pflicht an bestimmten Arbeitsplätzen
  • § 128Maßnahmenpflicht bei Überschreitung des Referenzwerts
  • § 129Anmeldepflicht bei dauerhafter Überschreitung
  • § 130Dosisabschätzung für betroffene Beschäftigte (6-Monats-Frist)
  • § 131Beruflicher Strahlenschutz bei > 6 mSv/Jahr
  • § 155 StrlSchVAnerkennung der Messstellen, 12-Monats-Messdauer
  • §§ 157, 158 StrlSchVPflichten beim beruflichen Strahlenschutz
  • Anlage 8 StrlSchGListe der Radon-Arbeitsfelder mit bundesweiter Messpflicht

Volltexte einsehbar unter gesetze-im-internet.de/strlschg und strlschv_2018.

So funktioniert eine Messung

Ablauf einer professionellen Radon-Messung

Eine Radon-Messung am Arbeitsplatz ist kein Schnellschuss – sie braucht Planung, Logistik und Auswertung. Hier die typischen Schritte:

1. Erstgespräch und Bestandsaufnahme

Wir prüfen Ihre Standorte: Liegen Sie in einem Vorsorgegebiet? Fallen Sie unter Anlage 8? Welche Räume betroffen? Wie viele Messpunkte werden benötigt? Diese Erstanalyse ist kostenfrei.

2. Messplanung

Anhand Ihrer Räume legen wir Messpunkte fest – in der Regel ein Exposimeter pro Aufenthaltsraum im Erd- und Kellergeschoss. Bei großen Räumen mehrere. Die Geräte beziehen wir von einer vom BfS anerkannten Messstelle – Pflicht nach § 155 StrlSchV.

3. Auslegung und 12-Monats-Messung

Die Exposimeter werden ausgelegt und sammeln 12 Monate Daten. Die Messdauer ist vorgeschrieben, weil die Radonkonzentration jahreszeitlich stark schwankt – im Winter bei geringer Lüftung meist deutlich höher als im Sommer.

4. Auswertung und Bericht

Nach Ablauf werden die Exposimeter zur Auswertung eingeschickt. Sie erhalten einen prüffähigen Ergebnisbericht, den Sie aufbewahren und betroffenen Beschäftigten sowie Betriebsräten zugänglich machen müssen.

5. Bewertung und Folgemaßnahmen

Bei Werten unter 300 Bq/m³: Bericht aufbewahren, fertig. Bei Überschreitung: Maßnahmenplanung, ggf. Erfolgskontrollmessung, ggf. Anmeldung bei der Behörde. Wir begleiten den gesamten Prozess.

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Transparente Pakete

Kosten und Pakete

Wir bieten drei modulare Pakete, die je nach Größe und Komplexität Ihres Betriebs passen. Konkrete Preise hängen von Anzahl der Messpunkte, Standorten und gewünschtem Folgeumfang ab. Eine Erstberatung ist immer kostenfrei.

Erstberatung & Klärung

kostenfrei unverbindlich
  • Prüfung Ihrer Messpflicht
  • Klärung Vorsorgegebiet / Anlage 8
  • Empfehlung zu Anzahl Messpunkte
  • Telefonisch oder per E-Mail

Komplett-Paket

individuell je nach Aufwand
  • Alles aus „Messung & Bericht"
  • Maßnahmenplanung bei Überschreitung
  • Erfolgskontrollmessung
  • Anmeldung bei Landesbehörde
  • Übergang in SSB-Mandat möglich

Vergleich zum Bußgeldrisiko: Eine professionelle Messung kostet einen Bruchteil dessen, was Sie bei einem Verstoß riskieren – Bußgelder bis 50.000 €, plus zivilrechtliche Haftung gegenüber geschädigten Mitarbeitern.

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Differenzierung

Warum Radon-Beratung über Pfeiffer Strahlenschutz?

Es gibt im Markt zwei typische Wege: reine Mess-Anbieter, die Ihnen ein Exposimeter schicken und einen Bericht ausspucken – ohne weitere Beratung. Und Großberatungen, die Radon als ein Produkt unter vielen führen. Was Sie bei uns anders bekommen:

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Bin ich als Arbeitgeber zur Radon-Messung verpflichtet?

Ja, wenn Ihr Arbeitsplatz in einem Radon-Vorsorgegebiet liegt und sich im Keller- oder Erdgeschoss befindet (§ 127 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchG). Außerdem unabhängig vom Standort, wenn Sie in einem Radon-Arbeitsfeld nach Anlage 8 StrlSchG tätig sind – z. B. Wasserwerke, Bergwerke, Heilbäder, Schauhöhlen.

Was ist ein Radon-Vorsorgegebiet?

Ein von der zuständigen Landesbehörde nach § 121 StrlSchG ausgewiesenes Gebiet, in dem in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überschritten wird. Bundesländer wie Sachsen, Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg haben Vorsorgegebiete bekanntgegeben.

Wie hoch ist der Referenzwert für Radon am Arbeitsplatz?

Der Referenzwert beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m³) im Jahresmittel (§ 126 StrlSchG). Wird er überschritten, sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Bei einer effektiven Jahresdosis über 6 Millisievert greift voller beruflicher Strahlenschutz.

Wie lange dauert eine Radon-Messung?

Vorgeschrieben sind 12 Monate, da die Radonkonzentration jahreszeitlich stark schwankt (§ 155 StrlSchV). Die Messung erfolgt mit Exposimetern einer vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Stelle.

Welche Branchen müssen unabhängig vom Standort messen?

In Anlage 8 StrlSchG sind Radon-Arbeitsfelder benannt: Wasserwerke und Wasserversorgung, untertägige Bergwerke, Schächte, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Anlagen der Wassergewinnung und -aufbereitung, Radon-Heilbäder und -Heilstollen.

Was passiert, wenn der Referenzwert überschritten wird?

Der Arbeitgeber muss unverzüglich Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Radonkonzentration zu senken (§ 128 StrlSchG). Innerhalb von 30 Monaten muss eine Erfolgskontrolle erfolgen. Bleibt der Wert auch danach überschritten, ist der Arbeitsplatz bei der Behörde anzumelden.

Welche Strafen drohen bei Versäumnis der Radon-Messpflicht?

Bei Ordnungswidrigkeiten nach Strahlenschutzgesetz drohen Bußgelder bis zu 50.000 €. Bei vorsätzlichen Verstößen oder Personenschäden kommen strafrechtliche Konsequenzen hinzu, plus zivilrechtliche Haftung – Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland.

Was kostet eine professionelle Radon-Beratung?

Eine Erstberatung mit Bestandsaufnahme und Messplanung beginnt im niedrigen dreistelligen Bereich. Die 12-Monats-Messung mit Exposimetern einer anerkannten Stelle wird je nach Anzahl der Messpunkte zusätzlich abgerechnet. Detaillierte Preise auf der Preise-Seite.

Gilt die Radon-Messpflicht auch in Berlin und Brandenburg?

In Berlin und Brandenburg sind aktuell keine flächendeckenden Vorsorgegebiete ausgewiesen. Die Anlage-8-Pflicht (Wasserwerke, Bergbau etc.) gilt aber bundesweit. Auch außerhalb von Vorsorgegebieten empfiehlt das BfS freiwillige Messungen – besonders in Erd- und Kellergeschossen.

Klären wir Ihre Radon-Situation – in 15 Minuten Erstgespräch

Sie sind unsicher, ob Sie messpflichtig sind? Sie wissen es bereits, aber haben noch nicht gehandelt? Erstgespräch kostenfrei, telefonisch oder per E-Mail. Direkter Kontakt zu Jens Pfeiffer.