Externer Strahlenschutzbeauftragter (§70 StrlSchG) – seit 2008 in Berlin
🐾 Für Tierarztpraxen, -kliniken und Pferdepraxen📅 Aktualisiert April 2026
Strahlenschutz für Tierärzte
Externer Strahlenschutzbeauftragter für Tierärzte – ohne Kündigungsschutz-Falle, ohne Ausfälle, ohne Stress
Ihre Praxis hat ein Röntgengerät? Dann brauchen Sie nach § 70 StrlSchG einen bestellten
Strahlenschutzbeauftragten – in Vollzeit verfügbar, mit aktueller Fachkunde, gemeldet beim Gewerbeaufsichtsamt.
Ich übernehme die Bestellung extern, halte Ihre Aktualisierungsfristen im Blick und erspare Ihnen die
arbeitsrechtliche Kündigungsschutz-Falle bei intern bestellten Mitarbeitern.
Sie sind unsicher, welcher Typ Sie sind? Im kostenfreien Erstgespräch klären wir die genaue
Konstellation Ihrer Praxis und die passende Lösung.
Praxisprobleme
5 typische Probleme in Tierarztpraxen – und wie wir sie lösen
Problem
SSB im Urlaub – Röntgen steht still
Ohne anwesenden SSB darf das Röntgengerät nicht betrieben werden. Bei nur einer bestellten Person fällt das Röntgen bei jeder Krankheit oder Urlaub aus.
✓ Lösung
Externer SSB als zusätzliche Bestellung sichert Vertretung dauerhaft. Röntgen läuft auch bei Personalausfall weiter.
Problem
Aktualisierung verpasst – Fachkunde erloschen
Die Fachkunde nach § 48 StrlSchV muss alle 5 Jahre durch einen Aktualisierungskurs erneuert werden. Wird die Frist überschritten, kann die Behörde die Bestellung widerrufen.
✓ Lösung
Wir führen Ihre Aktualisierungsfristen, erinnern rechtzeitig und planen die Termine – Sie verpassen keine Frist mehr.
Problem
Behördenpost mit Frist – keiner kennt sich aus
Plötzlich liegt ein Schreiben des Gewerbeaufsichtsamts auf dem Tisch. Welche Unterlagen, welche Form, welche Frist?
✓ Lösung
Wir kennen die Behörden-Sprache und Anforderungen. Beratung in der Regel binnen 24 h, Anzeige in 1–3 Wochen umsetzbar.
Problem
Gewerbeaufsichts-Begehung steht an
Stichprobenweise prüfen Behörden Tierarztpraxen auf Strahlenschutz-Mängel. Erfahrungsgemäß wird ein hoher Prozentsatz von Mängeln aufgedeckt.
✓ Lösung
Wir bereiten Sie auf Begehungen vor, prüfen Ordnerstruktur, Dosimeter-Akte und Strahlenschutzanweisung – proaktiv statt reaktiv.
Problem
Kündigungsschutz-Falle beim internen SSB
Ein zum SSB bestellter angestellter Tierarzt unterliegt nach § 70 StrlSchG besonderem Kündigungsschutz – sogar in der Probezeit, bis 1 Jahr nach Beendigung.
✓ Lösung
Mit einem externen SSB umgehen Sie diese Falle vollständig. Ihre Personalentscheidungen bleiben frei.
Problem
Schwangerschaftsregelung – Unsicherheit groß
Schwangere TFAs oder Tierärztinnen dürfen unter strikten Auflagen (1 mSv-Grenzwert) weiterarbeiten. Viele Praxen wissen nicht, was zu dokumentieren ist.
✓ Lösung
Wir beraten zur Schwangerschaftsregelung, dokumentieren rechtssicher und passen Schutzmaßnahmen an die jeweilige Tätigkeit an.
Rechtlicher Rahmen
Ihre Pflichten als Strahlenschutzverantwortlicher (Praxisinhaber)
Sie als Praxisinhaber sind kraft Approbation und Praxisleitung der Strahlenschutzverantwortliche
(SSV) nach § 69 StrlSchG. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar – delegierbar
sind die operativen SSB-Aufgaben:
Was Sie als SSV erfüllen müssen
Schriftliche Bestellung eines (oder mehrerer) Strahlenschutzbeauftragten nach § 70 StrlSchG
Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt / Regierungspräsidium / LAGetSi (§ 19 StrlSchG)
Erstellung einer Strahlenschutzanweisung nach § 45 StrlSchV
Sicherstellung der Fachkunde-Aktualisierung alle 5 Jahre (§ 48 StrlSchV)
Sachverständigenprüfung des Röntgengeräts alle 5 Jahre (§ 88 StrlSchV)
Personendosimetrie für beruflich exponierte Personen Kategorie A/B
Jährliche Strahlenschutz-Unterweisung des gesamten Personals
Schwangerschaftsregelung nach Mitteilung (1 mSv-Grenzwert ab Mitteilung)
Dokumentation und Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen
All diese Pflichten kann ein externer SSB operativ für Sie erledigen – die formelle
SSV-Stellung verbleibt bei Ihnen, aber das tägliche Geschäft, die Behördenkommunikation und die
Fristenüberwachung werden zu unserer Aufgabe.
Fachkunde & Aktualisierung
Fachkunde nach § 47 StrlSchV und Aktualisierung nach § 48 StrlSchV
Wer braucht Fachkunde, wer braucht Kenntnisse?
Die Strahlenschutzverordnung unterscheidet zwischen zwei Qualifikationsstufen für tiermedizinisches Personal:
Tierärztinnen und Tierärzte: benötigen die Fachkunde im Strahlenschutz – erworben durch Approbation plus Strahlenschutz-Kurs (sofern nicht im Studium nachgewiesen).
Tiermedizinische Fachangestellte (TFA): benötigen Kenntnisse im Strahlenschutz – erworben durch behördlich anerkannten Grundkurs.
5-Jahres-Aktualisierung – die häufigste Frist-Falle
Sowohl die Fachkunde der Tierärzte als auch die Kenntnisse der TFAs müssen alle 5 Jahre durch
einen anerkannten Aktualisierungskurs (in der Regel 8 Stunden für Tierärzte, 4 Stunden für TFAs) erneuert
werden. Bestätigt wird die Aktualisierung durch die zuständige Tierärztekammer Ihres Bundeslandes.
Wird die Aktualisierungsfrist überschritten, kann die Behörde die SSB-Bestellung widerrufen – das Röntgen
darf dann nicht mehr durchgeführt werden. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick und planen rechtzeitig.
Bei mobiler Pferdepraxis: Genehmigungspflicht nach § 12 StrlSchG
Anders als der stationäre Betrieb (anzeigepflichtig) ist der ortsveränderliche Betrieb von
Röntgeneinrichtungen – etwa der mobile Einsatz im Pferdestall – nach § 12 StrlSchG
genehmigungspflichtig. Hier sind zusätzliche Auflagen zu beachten:
Personendosimetrie für die Halteperson (oft Pferdebesitzer oder Stallpersonal)
Befreiung von der Dosimeter-Pflicht möglich nach § 64 StrlSchV (Nachweis < 1 mSv/Jahr)
Bleischürze, Schilddrüsenschutz, ggf. Bleihandschuhe für Anwesende
Dokumentation jeder Aufnahme mit kV/mAs-Werten
Transparente Preise
Was kostet ein externer SSB für eine Tierarztpraxis – im Vergleich?
Interne Lösung
~ 5.000 € + laufend
Fachkunde-Erstausbildung: ≈ 2.500 €
Aktualisierungskurs alle 5 Jahre: ≈ 800 € pro Person
Arbeitszeit-Ausfall für Kurse
Mitarbeiter-Bindung durch Kündigungsschutz
Bei Krankheit/Kündigung: Röntgen steht still
Behördenkommunikation als Eigenleistung
Fristenüberwachung in eigener Verantwortung
Externer SSB Pfeiffer
ab niedrigem 3-stelligen €/Monat
Bestellung & Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt enthalten
Aktualisierung als Pflicht des Dienstleisters
Kein Arbeitszeit-Ausfall in der Praxis
Keine arbeitsrechtliche Bindung
Vertretung vertraglich geregelt
Behördenkommunikation als Routine
Wir überwachen Ihre Fristen
Der Knackpunkt: Schon im ersten Jahr ist die externe Lösung in den meisten Tierarztpraxen
günstiger als die interne. Ab Jahr 2 wird der Vorteil deutlicher – ohne dass Sie das Personalrisiko tragen.
Die Kündigungsschutz-Falle bei intern bestellten Tierärzten
Eine Regelung im § 70 StrlSchG, die viele Praxisinhaber überrascht: Sobald ein angestellter
Tierarzt zum SSB bestellt wird, unterliegt er einem besonderen Kündigungsschutz.
Das bedeutet konkret:
Eine ordentliche Kündigung ist nicht mehr möglich
Nur bei außerordentlichen Kündigungsgründen kann gekündigt werden
Der Schutz greift auch in der Probezeit
Der Schutz besteht 1 Jahr fort nach Beendigung der SSB-Tätigkeit
Für Praxisinhaber heißt das: Die Bestellung eines angestellten Tierarztes als SSB ist eine
arbeitsrechtliche Bindung, die noch lange nach der eigentlichen SSB-Tätigkeit nachwirkt.
Wer Personalflexibilität bewahren will, fährt mit einem externen SSB deutlich besser.
Bei mir als externem SSB stellt sich diese Frage nicht – ich bin selbstständig, kein Arbeitnehmer Ihrer
Praxis. Die Beendigung des Mandats ist über die normalen vertraglichen Kündigungsfristen geregelt.
Brauche ich als Tierarzt einen Strahlenschutzbeauftragten?
Ja. Jede tierärztliche Praxis und Klinik, die mit Röntgeneinrichtungen oder radioaktiven Stoffen arbeitet, muss nach § 70 StrlSchG einen Strahlenschutzbeauftragten (SSB) bestellen. Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Strahlenschutzverantwortlichen (Praxisinhaber) und wird beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Regierungspräsidium angezeigt.
Können Sie als externer SSB für Tierärzte tätig werden, obwohl Sie kein approbierter Tierarzt sind?
Nach § 9 Absatz 4 StrlSchV und § 14 Absatz 3 StrlSchV muss der SSB im Bereich Tierheilkunde grundsätzlich approbierter Tierarzt, Arzt oder Zahnarzt sein. In bestimmten Konstellationen – etwa bei wissenschaftlichen Anwendungen, mobilen Sicherheitseinrichtungen oder kombinierten Mandaten – sind externe SSB ohne Tierarzt-Approbation rechtlich möglich. Wir klären das im Erstgespräch und arbeiten ggf. mit kooperierenden Tierärzten zusammen.
Wie oft muss die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisiert werden?
Die Fachkunde im Strahlenschutz nach § 48 StrlSchV muss alle 5 Jahre durch einen anerkannten Aktualisierungskurs erneuert werden. Wird die Frist überschritten, kann die zuständige Behörde die Bestellung als SSB widerrufen. Wir erinnern Sie rechtzeitig und planen die Termine.
Was kostet ein externer SSB für eine Tierarztpraxis?
Für Tierarztpraxen sind Pauschal-Modelle mit niedrigem dreistelligen Betrag pro Monat üblich. Im Vergleich kostet die Fachkunde-Erstausbildung eines Praxismitarbeiters ca. 2.500 €, plus Aktualisierungskurs alle 5 Jahre ca. 800 €, plus Arbeitszeit-Ausfall. Detaillierte Preise pro Leistungsbaustein finden Sie auf der Preise-Seite.
Was passiert, wenn der interne SSB krank oder im Urlaub ist?
Ohne anwesenden SSB darf das Röntgengerät nicht betrieben werden. Bei nur einer bestellten Person fällt also bei jeder Krankheit oder Urlaub das Röntgen aus. Mit einem externen SSB als Vertretung oder Hauptbestellung lösen Sie das Problem dauerhaft – das Röntgen läuft weiter.
Welche Behörde ist in Berlin und Brandenburg zuständig?
In Berlin ist das LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) zuständig. In Brandenburg das LAVG. In den meisten anderen Bundesländern sind es die Gewerbeaufsichtsämter der Bezirksregierungen bzw. Regierungspräsidien.
Was ist mit mobilen Röntgengeräten in der Pferdepraxis?
Mobile Röntgengeräte für die ambulante Pferdepraxis unterliegen einer Genehmigungspflicht nach § 12 StrlSchG (ortsveränderlicher Betrieb). Auch hier ist ein bestellter SSB Pflicht – mit zusätzlichen Auflagen zur Personendosimetrie für Halteperson und Pferdebesitzer.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Bei Ordnungswidrigkeiten nach Strahlenschutzgesetz drohen Bußgelder bis zu 50.000 €. Bei vorsätzlichen Verstößen oder Personenschäden kommen strafrechtliche Konsequenzen nach § 327 StGB hinzu, plus Betriebsuntersagungen und zivilrechtliche Haftung – im Tierarzt-Bereich oft existenzbedrohend.
Gilt für angestellte SSB-Tierärzte ein besonderer Kündigungsschutz?
Ja. Nach § 70 StrlSchG unterliegt ein zum SSB bestellter angestellter Tierarzt einem besonderen Kündigungsschutz – er kann nur noch außerordentlich gekündigt werden. Der Schutz gilt sogar ein Jahr nach Beendigung der SSB-Tätigkeit fort. Auch in der Probezeit. Mit einem externen SSB umgehen Sie diese arbeitsrechtliche Bindung.
Bereit, Ihre Tierarztpraxis vom Strahlenschutz-Stress zu befreien?
Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Sie sprechen direkt mit Jens Pfeiffer – kein Call-Center.
Persönlicher Service, transparente Preise, bundesweit aus Berlin.